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   BVerwG, 21.06.2005 - 10 C 5.05   

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BVerwG, 21.06.2005 - 10 C 5.05 (https://dejure.org/2005,66363)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 10 C 5.05 (https://dejure.org/2005,66363)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 10 C 5.05 (https://dejure.org/2005,66363)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Frankfurt/Oder, 22.08.2019 - 2 K 1811/15

    Verfolgung in Somalia; Verweigerung eines Selbstmordattentats und

    Hiervon umfasst sind lediglich Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen (sog. "zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, BVerwGE 146, 12 Rn. 35), und zwar mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.05, BVerwGE 136, 377) und an dem Ort, an dem die Abschiebung endet (vgl. BVerwG vom 31. Januar 2013, a.a.O. Rn. 26).
  • VG Regensburg, 20.02.2013 - RO 8 K 12.30145

    Wehrdienstentziehung; keine Gewissengründe; Haftbedingungen in der Türkei

    Auf den sog. herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab für vorverfolgt ausgereiste Asylbewerber bzw. die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG für Konventionsflüchtlinge kann er sich nicht berufen, da er vor seiner Ausreise weder eine politische Verfolgung erlitten, noch eine solche mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat, wie zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststeht (Urt. d. BVerwG v. 27.10.2010 Az. 10 C 5/05 ).
  • VG Regensburg, 20.02.2013 - RN 8 K 12.30101

    Kriminelle Übergriffe privater Dritter

    Auf den die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG für Konventionsflüchtlinge kann er sich nicht berufen, da er vor seiner Ausreise weder eine politische Verfolgung erlitten, noch eine solche mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat, wie zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststeht (Urt. d. BVerwG v. 27.10.2010 Az. 10 C 5/05 ).
  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166

    Unglaubhafte Luftwegeinreise; Verfahren bei Festnahmen; Wahlbeobachterausweis der

    Auf den sog. herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab für vorverfolgt ausgereiste Asylbewerber bzw. die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG für Konventionsflüchtlinge kann er sich nicht berufen, da er vor seiner Ausreise weder eine politische Verfolgung erlitten, noch eine solche mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat, wie zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststeht (Urt. d. BVerwG v. 27.10.2010 Az. 10 C 5/05 ).
  • VG Regensburg, 20.02.2013 - RN 8 K 12.30124

    Kriminelle Übergriffe privater Dritter; Yezidentum; Existenzminimum; Telefonate;

    Auf den die Vermutung nach Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG für Konventionsflüchtlinge kann sie sich nicht berufen, da sie vor ihrer Ausreise weder eine politische Verfolgung erlitten, noch eine solche mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hat, wie zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststeht (Urt. d. BVerwG v. 27.10.2010 Az. 10 C 5/05 ).
  • VG Stuttgart, 18.02.2009 - 8 K 3386/08

    Umsatzbezogene Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten mit Mindeststeuerbetrag

    Im Übrigen hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.05 - (DVBl. 2005, 1208 ff.) zum Ausdruck gebracht, dass ein an den Einspielergebnissen der Gewinnspielgeräte anknüpfender Steuermaßstab den letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ungleich wirklichkeitsnäher erfasst als der pauschale Stückzahlmaßstab.
  • VG Frankfurt/Oder, 19.09.2019 - 2 K 134/16
    Hiervon umfasst sind lediglich Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen (sog. "zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, BVerwGE 146, 12 Rn. 35), und zwar mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.05, BVerwGE 136, 377) und an dem Ort, an dem die Abschiebung endet (vgl. BVerwG vom 31. Januar 2013, a.a.O. Rn. 26).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 2 K 719/13
    Hiervon umfasst sind lediglich Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen (sog. "zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, BVerwGE 146, 12 Rn. 35), und zwar mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.05, BVerwGE 136, 377) und an dem Ort, an dem die Abschiebung endet (vgl. BVerwG vom 31. Januar 2013, a.a.O. Rn. 26).
  • VG Cottbus, 14.01.2011 - 1 K 277/10

    Besteuerung von Glücksspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit und Stückzahlmaßstab

    Bis zur Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts durch die Entscheidungen vom 13. April 2005 - 10 C 5.05 - und vom 26. September 2007 - 9 B 12.07 - hat sich das Land Brandenburg mit der uneingeschränkten Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielapparatesteuer im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof befunden.
  • VG Frankfurt/Oder, 27.02.2020 - 2 L 619/19

    Asylrecht

    Hiervon umfasst sind lediglich Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen (sog. "zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, BVerwGE 146, 12 Rn. 35), und zwar mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.05, BVerwGE 136, 377) und an dem Ort, an dem die Abschiebung endet (vgl. BVerwG vom 31. Januar 2013, a.a.O. Rn. 26).
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